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   LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20   

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https://dejure.org/2020,81646
LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20 (https://dejure.org/2020,81646)
LG Kiel, Entscheidung vom 20.08.2020 - 6 O 21/20 (https://dejure.org/2020,81646)
LG Kiel, Entscheidung vom 20. August 2020 - 6 O 21/20 (https://dejure.org/2020,81646)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Thermofenster des Dieselmotors OM642 als unzulässige Abschalteinrichtung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Dabei kommt es auf die Frage, ob das im streitgegenständlichen Motor implementierte "Thermofenster" als Abschalteinrichtungen zulässig oder unzulässig i.S.d. Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG sind, nicht an (OLG Schleswig, Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, BeckRS 2019, 23793; LG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2019, 30 O 28/19, juris).

    Denn hierfür wäre notwendig, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass die Verwendung des "Thermofensters" im streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen ist, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden ist (OLG Schleswig, Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19 sowie OLG Schleswig, Urt. 01.04.2020, 12 U 75/19, juris).

    Der Schädigungsvorsatz erfordert, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Einbau der Einrichtungen mit der in Rede stehenden Funktionsweisen in den streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen ist, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden ist (OLG Köln Beschl. v. 04.07.2019, I-3 U 148/18, juris Rn. 6; OLG Stuttgart Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19, juris Rn. 81; OLG Schleswig Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 45).

    Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass ein solches "Thermofenster" in dem Motor verwendet wird und dies eine nach der Verordnung 715/2007 EG unzulässige Abschalteinrichtung ist, was nach der Rechtsprechung umstritten ist (dazu mit Nachweisen OLG Schleswig, Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 41-43, vgl. auch den Vorlagebeschluss des LG Frankenthal, Beschl. v. 02.09.2019, 2 O 13/19), scheidet eine Haftung der Beklagten aus.

    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts an (Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 45 f.):.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Denn hierfür wäre notwendig, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass die Verwendung des "Thermofensters" im streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen ist, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden ist (OLG Schleswig, Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19 sowie OLG Schleswig, Urt. 01.04.2020, 12 U 75/19, juris).

    Der Schädigungsvorsatz erfordert, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Einbau der Einrichtungen mit der in Rede stehenden Funktionsweisen in den streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen ist, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden ist (OLG Köln Beschl. v. 04.07.2019, I-3 U 148/18, juris Rn. 6; OLG Stuttgart Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19, juris Rn. 81; OLG Schleswig Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 45).

    Denn der Einschätzung im Hinblick auf das Thermofenster könne auch eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung zugrunde liegen, dass es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung handele (OLG Stuttgart, [Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19, juris] Rn. 81 ff.).

    Bei einer Abschalteinrichtung, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet wie auf dem Prüfstand und bei der Gesichtspunkte des Motors bzw. Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Handelnden bzw. Verantwortlichen bei der Beklagten in dem Bewusstsein gehandelt haben, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, juris, Rn. 82).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Der Schädigungsvorsatz erfordert, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Einbau der Einrichtungen mit der in Rede stehenden Funktionsweisen in den streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen ist, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden ist (OLG Köln Beschl. v. 04.07.2019, I-3 U 148/18, juris Rn. 6; OLG Stuttgart Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19, juris Rn. 81; OLG Schleswig Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 45).

    Auch das Oberlandesgericht Köln vertritt in einem Beschluss vom 04.07.2019 zum Az. 3 U 148/18 [juris Rn. 6] die Auffassung, dass in einem solchen Fall der erforderliche Schädigungsvorsatz nicht festzustellen sei.

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    "[38] a) Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dienen soll, einen Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Das Gericht folgt insofern den Ausführungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 07.11.2019, 6 U 119/18, juris Rn. 38-43):.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Dies gilt umso mehr, als auch die Regelungen der VO (EG) 715/2007 selbst keinen Bezug zu Individualinteressen des einzelnen Bürgers aufweisen (so i.E. auch Riehm, DAR 2016, 12, 13; OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, BeckRS 2019, 19592).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung kann einen Mangel darstellen (vgl. BGH Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Eine Beweisaufnahme über das Vorliegen einer Abschalteinrichtung ist auch nach dem Beschluss des BGH vom 28.1.2020 zum Aktenzeichen VIII ZR 57/19 nicht erforderlich, da es auf darauf im vorliegenden Fall nicht ankommt.
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Das KBA sah und sieht den Einsatz von "Thermofenstern" jedenfalls in bestimmten Fällen als zulässig an (vgl. - wenn auch mit anderem Ergebnis - LG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2019, 23 O 172/18, juris).
  • LG Frankenthal, 02.09.2019 - 2 O 13/19

    Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges und

    Auszug aus LG Kiel, 20.08.2020 - 6 O 21/20
    Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass ein solches "Thermofenster" in dem Motor verwendet wird und dies eine nach der Verordnung 715/2007 EG unzulässige Abschalteinrichtung ist, was nach der Rechtsprechung umstritten ist (dazu mit Nachweisen OLG Schleswig, Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, juris Rn. 41-43, vgl. auch den Vorlagebeschluss des LG Frankenthal, Beschl. v. 02.09.2019, 2 O 13/19), scheidet eine Haftung der Beklagten aus.
  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 28/19

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag eines von Rückruf des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 13/19
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